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Geschäftsbedingungen

Umfang und Geltungsbereich


Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Elbe GmbH gelten für alle Lieferungen/Dienstleistungen, die Elbe GmbH gegenüber dem Vertragspartner (Kunde) erbringt.

 

Preise und Zahlung


Bei Bestellungen, die mehrere Teillieferungen erfordern, ist Elbe GmbH berechtigt, nach Erfüllung einer Teilleistung die Rechnung zu legen. Die Rechnungslegung erfolgt umgehend nach der Lieferung bzw. Leistungserbringung. Zahlungen sind, sofern nicht anders vereinbart, spätestens 14 Tage ab Rechnungsdatum, inklusive Umsatzsteuer und ohne Abzug fällig. Bei Zahlungsverzug ist Elbe GmbH berechtigt, sämtliche daraus entstehende Kosten, auch Kosten des notwendigen Einschreitens von Inkassounternehmen und Anwälten, sowie bankübliche Verzugszinsen zusätzlich zu verrechnen und im Angebot gewährte Rabatte nachzuverrechnen. Darüber hinaus ist Elbe GmbH bei Zahlungsverzug berechtigt, die Erbringung weiterer Dienstleistungen zu verweigern und bei Teillieferungen einen Auslieferungsstopp bis zur vollständigen Bezahlung zu verhängen. Der Vertragspartner ist nicht berechtigt, eigene Forderungen mit den Rechnungsbeträgen zu kompensieren und Zahlungen wegen nicht vollständiger Lieferung zurückzuhalten. Der Vertragspartner sorgt über die vertraglichen Nebenpflichten hinaus besonders sorgfältig für den aktuellen Stand aller zur Verrechnung notwendigen Daten (Adressenänderung, Wechsel vom Bankinstitut, etc.).

 

Lieferung


Elbe GmbH liefert innerhalb Österreichs. Bei Lieferungen ins Ausland bedarf es einer schriftlichen Vereinbarung beider Vertragspartner. Der Lieferung muss eine schriftliche Bestellung (Auftrag) vorausgehen (Brief, Fax oder E-Mail), woraus eindeutig der Wille zum Kauf ersichtlich sein muss. Jugendliche unter 18 Jahren benötigen die Unterschrift ihres gesetzlichen Vertreters.
Beim Paketversand bis zu einem Nettowarenwert von € 145,34 sind die Versandspesen von € 3,30 vom Käufer zu tragen. Über einem Nettowarenwert von € 145,34 übernimmt Elbe GmbH die Versandkosten. Registrierte Stammkunden erhalten mit der Lieferung der Ware die Rechnung mit Zahlschein. Neukunden (nichtregistrierte Stammkunden) bezahlen den Rechnungsbetrag bei Übernahme der Ware (Nachnahme). Die Kosten der Nachnahmelieferung (Postgebühr von € 5,–) trägt der Kunde.
Bei Paketversand von Waren bis zu einem Wert von € 363,36 sind diese automatisch versichert und dem Käufer entstehen keine zusätzlichen Kosten. Über diesen Warenwert hinaus wird nach schriftlicher Vereinbarung eine Versicherung abgeschlossen und verrechnet. Höhere Gewalt, Arbeitskonflikte, Naturkatastrophen etc. gestatten Elbe GmbH eine Neufestsetzung der vereinbarten Lieferfrist.

 


Datenschutz


Elbe GmbH ist berechtigt, personenbezogene Daten der Vertragspartner, insbesondere Name, akademischer Grad, Adresse, Telefonnummer, E-Mail-Adresse zu ermitteln und zu verarbeiten. Die Daten werden zum Zwecke der Planung und betriebsinternen Zwecke und Statistiken verwendet.

 


Gewährleistung


Elbe GmbH leistet Gewähr, dass die Liefergegenstände/Leistungen nicht mit Fehlern behaftet sind, die ihre Tauglichkeit gegenüber der Beschreibung in der Produktbeschreibung aufheben oder mindern. Unwesentliche Mängel bleiben dabei außer Betracht.

Für die vertragsgegenständlichen Produkte wird Gewähr geleistet. Ausgenommen sind jene Teile, die infolge ihres normalen Gebrauchs verschleißen, bzw. regelmäßig erneuert werden müssen (z. B. Tastatur, Maus, Druckkopf usw.).
Für die Gewährleistung von beweglichen Sachen wird eine Frist (Novelle vom 01.01.2002) von 24 Monaten vereinbart. Die Frist beginnt mit der Lieferung der Sache zu laufen.


Ausnahme: Gebrauchtwaren
Beim Verkauf von beweglichen gebrauchten Sachen kann der Unternehmer eine Gewährleistungsfrist von 12 Monaten festlegen. In den ersten 6 Monaten trägt der Unternehmer die Beweislast. Nach den 6 Monaten dreht sich die Beweislast wieder um.


Bei gerechtfertigter Mängelrüge werden die Mängel in angemessener Frist behoben, wobei der Vertragspartner Elbe GmbH alle zur Untersuchung der Mängelbehebung erforderlichen Maßnahmen ermöglicht. Die Gewährleistung erlischt sofort, wenn ein nicht ermächtigter Dritter Änderungen an den gelieferten Gegenständen vornimmt.

 


Sonstige Bestimmungen


Alle dieses Vertragsverhältnis betreffenden Änderungen und Ergänzungen sind nur schriftlich möglich und müssen, um wirksam zu werden, vom jeweils anderen Vertragspartner ausdrücklich anerkannt werden. Mündliche Abreden sind wirkungslos.
Mitteilungen erfolgen schriftlich oder per Telefax und sind an den zeichnungsberechtigten Ansprechpartner des Empfängers zu richten.
Alle zwischen den Vertragsparteien abgeschlossenen Verträge unterliegen ausschließlich österreichischem Recht. Dies gilt auch, wenn der Vertrag im Ausland erfüllt wird. Für Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis gilt die örtliche Zuständigkeit des sachlich zuständigen Gerichtes für Klagenfurt als vereinbart. Diese Gerichtsstandvereinbarung gilt auch für den Fall der Aufkündigung des Vertrages.

 

 

MIETVERTRAGSBEDINGUNGEN

Der Mietvertrag beginnt am unten angeführten Tag und wird auf die Dauer von 48 Monate abgeschlossen. Wird das Mietverhältnis nach Ablauf dieser Frist fortgesetzt, so verlängert es sich zumindest bis zum Ablauf des nächsten Quartals. Es kann dann von jedem Vertragsteil unter Einhaltung einer fünf­wöchigen Kündigungsfrist ohne Angabe von Gründen zum Ende der Mietperiode schriftlich gekündigt werden. Die Miete ist jeweils quartalsmäßig im Vorhinein ohne jeglichen Abzug zur Bezahlung fällig. Die erste Miete wird aliquot für das erste Quartal verrechnet. Anfallende Gebühren trägt die Mieterseite. Die Gebühren werden durch die Vermieterseite mit der ersten Miete mitverrechnet (Verpflichtung zur Selbstberechnung von Bestandsvertragsgebühren nach § 33 TP 5 Abs. 5 Z Ge seit 1. Juli 1999). Für den Fall, dass die Mieterseite trotz einer Nachfristsetzung von 14 Tagen mit der Zahlung mehr als einen Monat in Rückstand gerät, ist die Vermieterseite berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und den Mietgegenstand abzuholen. Bei Nichtzahlung von 6 Monatsraten sind wir berechtigt, die Software, die im Mietvertrag angegeben ist, bis zur vollständigen Bezahlung inaktiv zu setzen. In der Miete sind Fehlerbehebungen & Reparaturen physischer Komponenten inkludiert, Verbrauchsmaterial ist ausgeschlossen.

Die Mieterseite nimmt die Mietvertragsbedingungen zur Kenntnis und erteilt mit der Unterschrift für das angeführte Konto die Ermächtigung zum Einzug von Forderungen durch Lastschriften.

Der dem Mietverhältnis zugrundeliegende Vertragsgegenstand wird von der BKS Bank Villach unter Eigentumsvorbehalt finanziert. Der vereinbarte Mietzins zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer ist ebenfalls an die BKS Villach zediert. Zahlungen sind vorläufig, bis zu einer gegenteiligen Verständigung der Mieterseite, durch die BKS Villach mit schuldbefreiender Wirkung nur auf das Konto der Vermieterseite IBAN: AT23 1700 0001 5004 4235 bei der BKS Villach mittels Bankeinzug zu bezahlen. Es ist dafür Sorge zu tragen, dass der fällige Mietbetrag am Quartalsanfang bereitsteht.

Bei Rückbuchung des Bankeinzuges sind einerseits die Bankspesen und andererseits eine Verwaltungspauschale (€ 20,– netto) zu entrichten. Der vereinbarte Mietzins zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer ist für 3 Monate im Vorhinein, jeweils am 01. jedes Quartals, bei fünftägigem Respiro zur Zahlung fällig.

Die Miete wird wertgesichert, auf Basis des Verbraucherpreisindex 2020, Ausgangsmonat = Monat des Mietvertragsabschlusses, vereinbart. Die Berechnung des sich aufgrund der Indexerhöhung, anhand des Verbraucherpreisindex 2020, ergebenden neuen Mietzinses erfolgt einmal jährlich, erstmalig frühestens 12 Monate nach Mietbeginn nach Bekanntgabe der Indexzahl für den Monat Jänner eines jeden Jahres. Die Mieterseite verpflichtet sich, die aufgrund der Indexerhöhung ergebende neue Miete ab der nächstfolgenden Quartalszahlung zu bezahlen.

Kommt die Mieterseite seinen Zahlungen trotz Nachfristsetzung mehr als einen Monat in Rückstand, oder der Vertrag wird aus jeweiligen anderen Gründen von der Mieterseite gelöst, ist die Vermieterseite berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, den Mietgegenstand abzuholen und bestmöglich zu verwerten. Die Mieterseite verpflichtet sich in diesem Fall, die Vermieterseite hinsichtlich sämtlicher mit der Vertragsauflösung verbundenen Nachteile schad- und klaglos zu halten. Die Vermieterseite hat jedoch das Recht, darüber hinaus den gesamten, ihr aus der Vertragsauflösung entstandenen Schaden gegenüber der Mieterseite geltend zu machen.

Im Mietvertrag ist für die gesamte Laufzeit eine Hersteller-Garantie enthalten. Bei einem Festplattendefekt wird die Festplatte kostenlos ausgetauscht und das mitgelieferte Betriebssystem installiert. Auch im Vertrag enthalten ist die Installation von Anwendungsprogrammen, welche von ELBE Elektronische Büroeinrichtung GmbH mit dem Gerät gemietet wurden. Dienstleistungsaufwand zur Lösung von Software-Problemen wird nach Aufwand verrechnet. Die Vermieterseite behält sich vor, für solche Fälle auch Fremd-Firmen zu beauftragen und die entstandenen Kosten der Mieterseite in Rechnung zu stellen. Eine Übertragung des Mietvertrages an dritte Personen ist nur mit schriftlicher Zustimmung der Vermieterseite zulässig. Sollte die Mieterseite unseren Vertrag (ohne schriftliche Zustimmung der Vermieterseite) auf RechtsnachfolgerInnen übertragen, so entbindet dies die Mieterseite nicht von der Verpflichtung zur vollständigen Vertragserfüllung.

Die Mieterseite verpflichtet sich, der Vermieterseite zur Sicherstellung sämtlicher Ansprüche aus dem Mietvertrag eine Kaution oder eine abstrakte Bankgarantie beizubringen. In der Bankgarantie verpflichtet sich das Bankinstitut, innerhalb von 14 Tagen nach Zustellung einer Aufforderung der Vermieterseite ohne Prüfung des zugrunde liegenden Rechtsverhältnisses und unter Verzicht auf jedwede Einwendungen an die Mieterseite eine Zahlung bis zu 10 Monatsmieten brutto zu leisten, wobei die Bankgarantie im Quartal nach Ende des Mietvertrages erlischt. Der/die GeschäftsführerIn haftet persönlich für die Vertragserfüllung. Für Streitigkeiten aus diesem Vertrag wird das jeweils sachlich zuständige Gericht für Villach vereinbart. Mündliche Absprachen können nicht geltend gemacht werden.